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Samstag, 16. August 2008

Anekdoten aus einem schwulen Leben XVIII

Eine gute Freundin von mir wird gestalkt. Sie möchte nicht, dass ich ihren Namen nenne und sie möchte auch nicht, dass ich sage, woher sie kommt. Sie hat Angst. Angefangen hatte alles vor fünf Jahren Jahren. Da saß dieser Mann vor ihrem Haus auf dem Bürgersteig, er schaute durch ihr Fenster. Sie machte sich noch keine Gedanken. Am nächsten Tag saß er wieder da. Jetzt kam es ihr langsam komisch vor. Und am nächsten Tag wieder. Und wieder. Und wieder. Sie unterhielt sich mit ihren Bekannten und sie informierte sich bei verschiedenen Stellen, was man tun könnte. Bloß nicht mit dem Mann sprechen, den Mann ignorieren. Die Polizei rufen.

Das hat sie getan, nur leider konnten die grünen Jungs auch nicht viel tun. Denn der Mann machte ja nichts, er saß nur da, auf dem öffentlichen Bürgersteig und das darf er, solange er möchte. Sie bekam Angst um ihre Kinder, sie bekam Angst, dass er irgendwann nicht einfach nur dasitzen könnte. Sie fing an, die Jalousien herunterzuziehen und am Tage Licht anzuschalten. Die Kinder dürften nur noch unter harten Auflagen raus. Bald fuhr der Mann ihr auch hinterher, folgte beim Einkaufen, beim Schwimmen, im Kino. Setzt sich neben sie.


Dann hatte sie die Nase voll, sie legte ihr gesamtes Ersparnis zusammen und zog um, fünfhundert Kilometer weiter weg, sie suchte eine neue Schule für die Kinder und ihr Mann eine neue Arbeit. Die Jalousien waren nun wieder oben, die Kinder konnten alleine ins Schwimmbad gehen. Und seitdem weiß sie: Stalking ist eine unheimlich perfide Möglichkeit, jemanden in den Wahnsinn zu treiben. Sicher ist meine Freundin ein extremer Fall, zugegeben. Vor allem gibt es grundsätzlich schon Möglichkeiten, leider jedoch trauen sich die meisten aus Angst nicht, sie zu ergreifen. Denn man kann Kontaktsperren erreichen, man kann einstweilige Verfügungen erlassen und Haftandrohungen herausschlagen.

Und weil es solche Möglichkeiten gibt, gab es im Jahr 2007 über elftausend registrierte Fälle. Vielleicht zeugen die bestehenden Hilfsangebote aber auch ein bisschen von der Hilflosigkeit in solchen Situationen. Schließlich ist sehr einfach, sich diesen Maßnahmen zu entziehen: Man macht einfach weiter. Lässt sich jemand wirklich dadurch von seinem Tun abhalten? Meine Freundin jedenfalls sagt, dass sie den Mann vor ihrem Haus nicht kennt. Sie hat ihn nie vorher gesehen. Dieser Fall ist selten, denn meist sind die Täter zurückgewiesene Partner, aber auch Klienten und Patienten, die sich für erlittenes Unrecht rächen wollen. Im Falle meiner Freundin handelt es sich um den Fall der Übertragung - anders gesagt: Sie büßt stellvertretend. Immerhin aber wird sie von den Behörden und der Polizei ernst genommen, immerhin, denn auch das ist ein großes Problem der Betroffenen. Und so gibt es erst seit 2007 den juristischen Tatbestand des Nachstellens. Die Höchststrafe dafür sind drei Jahre Freiheitsentzug.


Meine Freundin hatte drei Monate Ruhe, dann saß der Mann wieder da, dann war der Rolladen wieder unten. Und er sitzt da heute noch. Inzwischen belästigt er sie seit fünf Jahren, aber sie kann nichts tun, denn der Mann macht ja eigentlich nichts. Er spricht sie nicht an, er rührt sie nicht an, er ist einfach nur da. Manchmal wünscht sie sich, dass er wenigstens anrufen könnte und dann wieder auflegen, denn dann könnte sie ihm etwas nachweisen. So muss sie ihn auf dem Bürgersteig sitzen lassen.

Inzwischen hat ihr Mann ihn bereits mehrfach am Schlawittchen gepackt und ihm gedroht und den Stalker geschlagen. Doch der hat ihren Mann dann rotzfrech angezeigt. Jetzt versuchen sie ihn vollständig zu ignorieren, aber auch das ist unmöglich. Es ist zum Haareraufen und deswegen überlegen sie manchmal, mit dem Auto ganz aus Versehen auszuschlagen, aber den Gedanken verwerfen sie ganz schnell wieder. Lieber bleiben die Jalousien unten und die Kinder im Haus. Und nochmal umziehen? Vielleicht. Denn der Stalker schaut jetzt mit einem Fernglas auf ihre Fenster.

Anekdoten aus einem schwulen Leben.
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Julian (Gast) - 16. Aug, 01:38

Das ist mal so richtig krass, was deiner Freundin Tag ein, Tag aus passiert. Ich könnte so gar nicht mehr in ruhe leben. Ich hab ja in meiner Wohnung momentan nachts immer die Rollos unten, da wir am Haus, den ganzen Sommer schon über, ein Gerüst haben, auf das jeder hoch und nachts die gekippten Fenster öffnen könnte.

Und das zeigt mal wieder, dass erst etwas passieren muss, bis man handeln kann. Immer das Gleiche mit den Gesetzen.

Thommen (Gast) - 16. Aug, 11:41

Gott

So muss es den Göttern von früher ergangen sein.

Ich denke, es würde sich lohnen, herauszufinden, was bei diesen Stalkern falsch tickt. Aber offenbar ist das den Medien nicht "geil" genug. Vielleicht würden die ja dann von Zeitungen und TV so belästigt, dass sie das Ganze doch noch aufgeben...

Alexander (Gast) - 21. Aug, 17:35

Sehr beunruhigend. Allerdings wundert es mich, dass Deine Freundin nicht strafrechtlich gegen den Mann vorgeht: § 238 Abs. I StGB stellt das Aufsuchen der räumlichen Nähe sowie andere vergleichbare Handlungen unter Strafe, wenn dadurch die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

In Ermangelung eines aktuellen Kommentars habe ich mir mal die Gesetzesbegründung angesehen: Im Entwurf der Bundesregierung findet sich bereits die räumliche Nähe, sowie folgende Erläuterung

"Nummer 1 soll physische Annäherungen an das Opfer wie das Auflauern, Verfolgen, Vor-dem-Haus-Stehen und sonstige häufige Präsenz in der Nähe der Wohnung oder Arbeitsstelle des Opfers erfassen. Erforderlich ist ein gezieltes Aufsuchen der räumlichen Nähe zum Opfer. Zufällige zeitgleiche Anwesenheit zu anderen Zwecken (Warten an einer in der Nähe der Wohnung gelegenen Bushaltestelle, Einkauf im Supermarkt, Besuch eines Kinos u. Ä.) genügt nicht."

(BTDr. 16/575, S. 7)

Ich würde also eine Strafanzeige stellen.

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