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„Stalker sind selbst Opfer. Sie verdienen Mitleid“

Der Berliner Rechtsanwalt Jan Cesar Woicke erklärt Möglichkeiten, gegen Stalking vorzugehen, zeigt typische Fälle auf und gibt Tipps, wie sich Betroffene verhalten sollen.

  Creative Commons by flickr user mr. toaster
  Stalkingopfer und Täter
  "Es gibt so viele Möglichkeiten, dagegen vorzugehen"

Lieber Herr Woicke, Sie betreiben eine Rechtsanwaltspraxis, die sich auf Stalking spezialisiert hat. Was sagen Sie Menschen, die davon betroffen sind?

Ich versuche erst einmal die Sachlage zu klären und zum Beispiel einen Ansprechpartner bei einer Selbsthilfegruppe zu finden, wenn es nötig ist. Und ich gehe den Fall mit ihnen durch und überlege: Was ist rechtlich am sinnvollsten? Denn es gibt so viele Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Das klingt nach paradiesischen Zuständen.

Nein, das kann man so nicht sagen. In der Theorie ergeben sich weit weniger Probleme, als in der Praxis.

Lassen Sie uns das an einem aktuellen Fall erklären: Wir haben vor Kurzem von einer jungen Frau berichtet, die von einem Stalker belästigt wird, den sie nicht kennt. Der Stalker macht nichts, sitzt einfach nur auf dem Bürgersteig vor ihrem Haus und schaut in ihr Fenster, seit fünf Jahren.

Seit fünf Jahren? Das ist ungewöhnlich.

Ich habe sie gefragt, ob man nicht irgendwann auf den Gedanken kommt, dem Mann am Schlawittchen zu packen und als ihr Ehemann das tat, hat der Stalker ihn rotzfrech angezeigt.

Das ist wunderbar, denn so hat sie die Daten des Anderen bekommen. Man darf sich nicht einschüchtern lassen. Solche Fälle sind immer schwierig, wenn man den anderen nicht kennt und er sich auch nicht zu erkennen gibt. Aber hier hat die Frau wenigstens die Daten des Täters.

  Creative Commons by flickr user LexnGer
  Stalkingmöglichkeit permanente Verfolgung
  "Es ist am Besten, wenn der Stalker eine Person aus dem Leben ist"

Reicht es wirklich, wenn man der Polizei sagt, dass jemand ständig vor meiner Tür sitzt? Denn der Mann sitzt auf öffentlichem Bürgersteig und da darf er sitzen, solange er möchte.

Ja, man darf sitzen, wo man möchte. Aber dieser Mann setzt sich ja nicht zufällig irgendwohin. Dies ist ein klarer Fall von Nachstellung und das ist dann gegeben, wenn jemand einfach nur da ist.

Was kann man jetzt tun?

Die Beweisführung ist wirklich schwierig. Es gäbe jetzt zwei Wege, dagegen vorzugehen: strafrechtlich und zivilrechtlich. Der strafrechtliche Weg wäre eine Strafanzeige. Wenn man weiß, wer derjenige ist, kann man dann eine einstweilige Verfügung erwirken und das geht schnell. Dafür muss man nicht einmal Beweise bringen, sondern es reicht, dass man glaubhaft versichert, dass dieser Mann immer da sitzt.

Diese Verfügung wird den Mann aber wahrscheinlich nicht kümmern und er wird weiter vor dem Haus sitzen.

Ich habe da keine eindeutigen Erfahrungen. Der Regelfall ist, dass sich die Leute danach richten, aber es gibt auch Fälle, die darauf nicht reagieren. Diesen Menschen geht es dann ans Portemonnaie und das tut weg. Man kann Geldstrafen auch mit Haftstrafen kombinieren.

  Creative Commons by flickr user gd.master
  Stetige Beobachtung
  "Das ist das Schlimmste, was einem Opfer geschehen kann"

So einfach ist das?

Ein Problem ist, dass in vielen Fällen der Stalker mittellos ist. Natürlich könnte das Gericht eine Geldstrafe verhängen, aber das kann er nicht zahlen. Jetzt stellt sich die Frage, ob man ersatzweise Haft beantragt. Doch dadurch entstehen Kosten, die teilweise das Opfer tragen muss. Es ist immer am Besten, wenn der Stalker eine Person aus dem Leben ist und einen Ruf zu verlieren hat. Dann kann man am wirkungsvollsten dagegen vorgehen. Das hängt aber auch davon ab, welche finanziellen Möglichkeiten der Geschädigte hat. Und deswegen ergeben sich in der Theorie weit weniger Probleme, als in der Praxis.

Was kann man dagegen tun?

Ganz konkret könnte man überlegen, die strafrechtliche Seite zu verbessern.

2007 gab es eine solche Überlegung.

Richtig. Da wurde der Paragraph 238 eingeführt. Es gab nun den Tatbestand der Nachstellung.

Das heißt, vorher herrschte juristisches Niemandsland?


Nein. Man muss da deutlich unterscheiden: Der Begriff Stalking an sich ist nicht juristisch relevant, er findet sich auch nicht in den Gesetzen wieder. Was ist das also? Stalking ist ein Nachstellungsverhalten, dass sich aber ganz anders ausdrückt, zum Beispiel, indem man jemanden nötigt oder beleidigt. Man zeigt damit ein Verhalten, dass auch vor der Gesetzesänderung strafbar war, denn eine Nötigung war auch da eine Nötigung und eine Beleidigung eine Beleidigung. Nur wenn jemand einfach immer nur präsent war, aber Abstand gewahrt hat und sonst einfach nichts tat, wie in ihrem Fall, herrschte eine Regelungslücke.

  Creative Commons by flickr user Meredith_Farmer
  Eskalationsmöglichkeit Gewalt
  "Eine Schraube, die sich immer weiterdreht"

Dann ist die Gesetzesänderung eine gute Sache.

Das Problem ist, dass solche Fälle meist nicht verfolgt oder die Verfahren eingestellt werden. Das ist das Schlimmste, was einem Opfer geschehen kann, denn ein Stalker fühlt sich im Recht. Wenn er dann auch noch von der Staatsanwaltschaft bescheinigt bekommt, dass das Verfahren eingestellt wird, glaubt er, dass er wirklich im Recht ist.

Empfinden Sie Abscheu gegenüber den Tätern?

Natürlich gibt es Fälle, wo man erst mal sagt: Um Gottes Willen, wie kann man sowas tun! Aber direkt Abscheu habe ich bisher noch nicht empfunden. Stalker sind eigentlich selbst Opfer. Sie sind Menschen, die eigentlich unser Mitleid verdienen und sehr darunter leiden. Alles Denken dreht sich um die andere Person und in guten Momenten erkennen sie sicher auch. Natürlich muss man gegen sie vorgehen, aber sie sind nicht grundsätzlich der Böse, weil sie vielleicht eine Krankheit haben. Ich weiß nicht, inwiefern man dann Abscheu empfinden kann. Die ideale Lösung in solchen Fällen ist, dass der Täter merkt, was er getan hat und aus einer inneren Einsicht heraus aufhört.

Gibt es mehr Männer als Frauen, die stalken?


Aus meiner Erfahrung heraus: Ja, eindeutig. Der regelmäßige Stalker ist ein Mann und das regelmäßige Stalkingopfer ist eine Frau. Aber es gibt auch Frauen, die stalken. Interessanterweise stalken Frauen eher Frauen.

  Creative Commons by flickr user gd.master
  Stalkingtäter unbekannt
  "Die ideale Lösung ist, dass der Täter merkt, was er getan hat"

Was sind denn klassische Stalkingfälle?

Stalkinggeschichten sind sehr oft Fälle mit Bekannten und Ex-Partnern. Das ist der Regelfall. Am Anfang gibt es Liebesbriefe, in denen der Täter fordert, dass der andere zurückkommen soll. Dann sollen persönliche Geheimnisse an die Öffentlichkeit gebracht werden. Das ist eine Schraube, die sich immer weiterdreht, bis es irgendwann eskaliert. Bisweilen kommt es auch zu Gewalttaten und nicht selten wird gedroht: Komm zurück oder ich bring Dich um.

Und was raten Sie den Betroffenen?


Ich versuche auf sie einzuwirken, berichte ihnen aus meiner Erfahrung und sage ihnen, dass die große Eskalation in aller Regel ausbleibt. Ich gebe ihnen auch Verhaltensregeln: Dass sie nicht reagieren sollen oder wenn, dann sehr heftig, in dem sie ganz deutlich sagen, dass sie nichts mit dem Täter zu tun haben wollen und er sein Stalking lassen soll! Aber wenn ich merke, dass da auch ein psychologisches Problem ist, dann verweise ich sie an andere Stellen.

Lieber Herr Woicke, vielen Dank für das Gespräch!


Bisher sind in dieser Reihe folgende Interviews erschienen:
Patrick Kremers, Redaktionsleiter des schwulen Jugendmagazins dbna.de
Wolfgang Melcher, Chefredakteur des Männermagazins Men's Health
Renate Rampf, Pressesprecherin des LSVD
Dirk Ludigs, Chefredakteur des schwulen Männermagazins "Front"
Jürgen Droste, der in einem Verein für alte Schwule ist

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